§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Snackbits UG (haftungsbeschränkt) i. Gr., Heinrich-Wildung-Weg 8, 21224 Rosengarten (nachfolgend „Snackbits“), und ihren Kunden über Leistungen in den Bereichen Webentwicklung, App-Entwicklung, KI-Lösungen und IT-Beratung.
(2) Das Angebot von Snackbits richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Snackbits ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
(4) Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.
(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung mit Zustimmung des Kunden zustande.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Kunde ist für eine regelmäßige, dem Stand der Technik entsprechende Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, insbesondere vor Arbeiten an produktiven Systemen.
(3) Der Kunde testet gelieferte Leistungen vor dem Einsatz in produktiven Umgebungen angemessen.
§ 4 Einsatz von KI-Modellen und Diensten Dritter
(1) Leistungen von Snackbits können die Anbindung und Integration von KI-Modellen und -Diensten Dritter umfassen (z. B. Large Language Models über Programmierschnittstellen, nachfolgend „Drittanbieter-Dienste“).
(2) Drittanbieter-Dienste werden von den jeweiligen Anbietern betrieben und liegen außerhalb des Einflussbereichs von Snackbits. Snackbits übernimmt keine Gewähr für deren Verfügbarkeit, Antwortzeiten, Funktionsumfang, Preisgestaltung oder fortbestehende Bereitstellung. Änderungen oder Einstellungen von Drittanbieter-Diensten durch deren Anbieter stellen keinen Mangel der Leistung von Snackbits dar.
(3) Snackbits schuldet die fachgerechte Konzeption, Integration und Konfiguration der vereinbarten KI-Lösung nach dem Stand der Technik. Snackbits schuldet nicht, dass von KI-Modellen erzeugte Ausgaben inhaltlich richtig, vollständig oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind.
(4) Sofern nicht anders vereinbart, schließt der Kunde die Verträge mit den Anbietern der Drittanbieter-Dienste selbst ab, nutzt eigene Zugangsdaten und trägt die nutzungsabhängigen Kosten. Der Kunde ist für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen der Drittanbieter verantwortlich.
§ 5 Eigenschaften von KI-Ausgaben und Prüfpflicht des Kunden
(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-Modelle auf Wahrscheinlichkeiten beruhen und auch bei fachgerechter Integration fehlerhafte, unvollständige, veraltete oder frei erfundene Ausgaben („Halluzinationen“) erzeugen können.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, KI-Ausgaben vor ihrer Verwendung für Entscheidungen mit rechtlicher, finanzieller, medizinischer, sicherheitsrelevanter oder sonst erheblicher Tragweite durch fachkundige Personen zu prüfen. Die Verantwortung für solche Entscheidungen verbleibt beim Kunden.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, gegenüber den Nutzern seiner Anwendungen in rechtlich gebotenem Umfang offenzulegen, dass KI eingesetzt wird, und sonstige für ihn geltende Pflichten beim Einsatz von KI-Systemen (insbesondere nach der KI-Verordnung (EU) 2024/1689) zu erfüllen, soweit diese ihn als Betreiber treffen.
§ 6 Einsatz von KI-Werkzeugen bei der Leistungserbringung
(1) Snackbits ist berechtigt, bei der Erstellung von Leistungen (z. B. Programmcode, Texte, Grafiken) KI-gestützte Werkzeuge einzusetzen.
(2) Snackbits prüft und verantwortet mit KI-Unterstützung erstellte Arbeitsergebnisse in gleicher Weise wie ohne KI-Unterstützung erstellte Arbeitsergebnisse.
§ 7 Datenschutz bei KI-Leistungen
(1) Der Kunde entscheidet, welche Daten über eine KI-Lösung an Drittanbieter-Dienste übermittelt werden, und stellt sicher, dass hierfür eine Rechtsgrundlage besteht.
(2) Soweit Snackbits im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt Snackbits dem Kunden die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen ein. Ist nichts vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Zweck.
(2) Soweit an KI-generierten Inhalten kein Urheberrecht entsteht, beschränkt sich die Rechtseinräumung auf die Überlassung der Inhalte zur Nutzung im vereinbarten Umfang.
(3) Rechte an Open-Source-Komponenten und Drittanbieter-Software richten sich nach deren jeweiligen Lizenzbedingungen.
§ 9 Haftung
(1) Snackbits haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf 1.000.000 EUR je Schadensfall.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von Snackbits für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet Snackbits nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (§ 3 Abs. 2) zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(5) Snackbits haftet nicht für Schäden, die ausschließlich auf Ausfällen, Störungen oder Fehlleistungen von Drittanbieter-Diensten (§ 4) beruhen, soweit Snackbits diese nicht zu vertreten hat. Abs. 1 bleibt unberührt.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Geschäftsführung, der Mitarbeiter und der Erfüllungsgehilfen von Snackbits.
§ 10 Verjährung
Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme bzw. Ablieferung. Dies gilt nicht in den Fällen des § 9 Abs. 1 und nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Gesellschaft (21224 Rosengarten), sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.